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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 7 K 7124/07

Gesetze: EStG § 7a Abs. 6, AO § 141 Abs. 1 Nr. 4, EStG § 7g Abs. 3, EStG § 4 Abs. 1, EStG § 4 Abs. 3

Zulässigkeit der Minderung des Gewinns i.S. des § 141 Abs. 1 Nr. 4 AO um eine Ansparrücklage

Leitsatz

1. Die Vorschrift des § 7a Abs. 6 EStG umfasst nicht Ansparabschreibungen nach § 7g Abs. 3 EStG, so dass der zur Bestimmung einer Buchführungspflicht maßgebliche Gewinn i.S. des 141 Abs. 1 Nr. 4 AO nicht um eine Ansparabschreibung zu erhöhen ist.

2. Selbst wenn § 7a Abs. 6 EStG auch Rücklagen nach § 7g Abs. 3 EStG betreffen würde, wäre neben der Gewinnerhöhung aufgrund der Bildung einer Ansparrücklage die Auflösung einer Ansparrücklage gewinnmindernd zu berücksichtigen.

Fundstelle(n):
BB 2008 S. 552 Nr. 11
BBK-Kurznachricht Nr. 12/2008 S. 604
DStRE 2008 S. 719 Nr. 11
NWB-Eilnachricht Nr. 8/2008 S. 611
StuB-Bilanzreport Nr. 11/2008 S. 440
StuB-Bilanzreport Nr. 13/2008 S. 522
SAAAC-69222

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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 14.11.2007 - 7 K 7124/07

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