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KSR Nr. 2 vom Seite 5

Grundsteuererlass auch bei strukturell bedingter Ertragsminderung

Änderung der Rechtsprechung in Sachen Grundsteuererlass durch BVerwG und BFH

Peter Brunner

Im Anschluss an die abweichende Auffassung des BFH hat das BVerwG seine bisherige Rechtsprechung zu den Voraussetzungen für einen Grundsteuererlass aufgegeben und die Erlassmöglichkeiten ausgedehnt. Ein Grundsteuererlass kommt nicht nur bei atypischen und vorübergehenden Ertragsminderungen in Betracht, sondern auch bei strukturell bedingten Ertragsminderungen von nicht nur vorübergehender Natur.

Streitfall

Ein 1994 erstelltes und zur vollständigen Vermietung vorgesehenes Bürogebäude in Berlin konnte nur teilweise unter der ortsüblichen Miete vermietet werden; teilweise stand es leer. Da die Leerstände und niedrigen Mieten nicht durch atypische Umstände, sondern strukturell bedingt und zudem nicht vorübergehend waren, lehnten sowohl das Finanzamt als auch das Finanzgericht in Anwendung der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung den beantragten Grundsteuererlass ab. Strukturbedingte Mietausfälle könnten für veränderte Wertverhältnisse sprechen, denen erst bei einer neuen Hauptfeststellung Rechnung zu tragen sei. Das BMF und die Senatsverwaltung für Finanzen, Berlin sind dem Verfahren beigetreten. S. 6

Leerstand und ortsunüblich niedriger Mietertrag

B...

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