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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - 7 V 142/07

Gesetze: GG Art. 105 Abs. 2 a, GG Art. 3, HmbSpVStG § 1, HmbSpVStG § 2, HmbSpVStG § 4, HmbSpVStG § 12

AdV der Spielvergnügungsteuer wegen zum Teil bestehender Zweifel an der zulässigen Ermittlung des Spieleinsatzes

Leitsatz

Der Senat hat grundsätzlich keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der Erhebung von Spielvergnügungsteuer auf der Grundlage des HmbSpVStG in der geänderten Fassung vom . Die Vollziehung der Spielvergngügungsteueranmeldungen ist allerdings zu einem geringen Teil auszusetzen, weil insoweit im Hauptsacheverfahren aufzuklären ist, ob die Kontrolleinrichtungen der nach neuer Spielverordnung zugelassenen Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit den Spieleinsatz in der Weise zutreffend erfassen, dass sie den Spielsatz um den Betrag mindern, den der Spieler sich (wieder) auszahlen lässt, ohne damit ein Spiel auszulösen.

Fundstelle(n):
GAAAC-67901

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Hamburg, Beschluss v. 16.11.2007 - 7 V 142/07

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