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BBEV Nr. 1 vom Seite 36

Abgeltungsteuer und Vermögensanlage bei Kindern

Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Risiken

von Oliver Schultze, Pinneberg

Die Übertragung von Kapitalvermögen auf Kinder wurde in der Vergangenheit angesichts der stetig schrumpfenden Sparerfreibeträge häufig im Rahmen der Gestaltungsberatung eingesetzt. Die damit einhergehende Steuerminderung wurde bereits bisher oftmals durch den späteren Wegfall kinderbedingter Vergünstigungen (z. B. Kindergeld) getrübt (vgl. Heidenreich, BBEV 2007 S. 351 NWB HAAAC-61930). Durch die Abgeltungsteuer kann sich dieser Effekt aber noch verschärfen. Erforderlich ist daher eine vorausschauende Planung über mehrere Jahre.

I. Bisherige Rechtslage

Unter Berücksichtigung des Sparerfreibetrags und des Grundfreibetrags können Kinder derzeit ca. 8.500 € pro Jahr steuerfrei an Kapitaleinkünften erzielen, wenn sie über keine weiteren Einkünfte verfügen.

Die Vermögensanlage für die Kinder erfolgt dabei meist langfristig orientiert. Umschichtungen werden daher – wenn überhaupt – erst nach Ablauf der Jahresfrist für private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG) vorgenommen. Soweit eine Anlage nicht ausschließlich in festverzinslichen Papieren erfolgt, schwanken die Erträge zwar, eine Prognose ist aber gut möglich, da es sich um regelmäßig wiederkehrende Einnahmen handelt.

Auf Erhöhungen der Ausschüttungen bei Aktien u...

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