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BSG 06.12.2007 B 14/7b AS 16/06 R, NWB 52/2007 S. 402

Sozialversicherungsrecht | Verletztenrente und Existenzgründungszuschuss kein privilegiertes Einkommen bei Prüfung von Ansprüchen auf Grundsicherungsleistungen

Bei der Prüfung der Frage, ob und ggf. in welcher Höhe ein Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II besteht, sind Verletztenrenten aus der gesetzlichen Unfallversicherung in voller Höhe als Einkommen zu berücksichtigen. Mit Urteil v. - B 14/7b AS 62/06 R wies das BSG die Klage gegen inhaltlich gleichlautende Entscheidungen der ARGE zurück. Die Verletztenrente sei schon unter Geltung des Bundessozialhilfegesetzes in voller Höhe als Einkommen berücksichtigt worden. Daran habe sich der Gesetzgeber im Rahmen des SGB II orientiert. Die Höhe der festgesetzten Regelleistung begegne auch keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken. Auch Existenzgründungszuschüsse nach § 421 Abs. 1 SGB III sind in voller Höhe als Einkommen zu berücksichtigen (

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