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KSR Nr. 12 vom Seite 5

Geschäftsveräußerung unter Ehegatten

Grundstücksanteilsübertragung löst keine Vorsteuerberichtigung aus

Helmut Lehr

Überträgt ein Unternehmer unentgeltlich Miteigentum an einem Unternehmensgrundstück an seinen Ehegatten, sieht die Finanzverwaltung hierin eine steuerfreie unentgeltliche Wertabgabe. Die Übertragung kann zu ungewollten Vorsteuerkorrekturen nach § 15a UStG führen. Der BFH hat dieser Rechtsauffassung nun eindeutig widersprochen. Ist das Grundstück alleiniger Vermietungsgegenstand, stellt die Übertragung eine Geschäftsveräußerung im Ganzen dar.

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Umsatzsteuerpflichtig vermietetes Gewerbegrundstück

Der BFH hatte über einen Fall zu entscheiden, der dem Grunde nach in der Praxis sehr häufig anzutreffen ist. Frau A war Alleineigentümer von benachbarten bebauten Gewerbegrundstücken. Diese hatte sie umsatzsteuerpflichtig an die A-GmbH vermietet und dementsprechend den Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten geltend gemacht. Im Streitjahr übertrug sie durch notarielle Verträge unentgeltlich ihr Eigentum an den Grundstücken zur Hälfte auf ihren Ehegatten. Fortan vermietete die aus den Eheleuten bestehende Grundstücksgemeinschaft die Grundstücke weiterhin umsatzsteuerpflichtig an die GmbH. Das Finanzamt sah in der unentgeltlichen Übertragung der Miteigentumsanteile einen gem. § 4 Nr. 9a UStG steuerfreien Eigenverbrauch ...

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