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BFH 10.05.2007 III R 54/04, NWB direkt 44/2007 S. 8

Landwirtschaftlicher Vertragsvermarkter kein verarbeitendes Gewerbe

Ein landwirtschaftlicher Vertragsvermarkter, der für zahlreiche Obstbaubetriebe die Sortierung, Reinigung, Lagerung, Verpackung und Vermarktung von Obst, insbesondere die CA-Lagerung von Äpfeln übernimmt, unterhält keinen Betrieb des verarbeitenden Gewerbes i. S. des § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InvZulG 1999. Zur Auslegung des Begriffs „verarbeitendes Gewerbe” sind mangels einer gesetzlichen Begriffsbestimmung die vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Verzeichnisse der Wirtschaftszweige heranzuziehen. Hält das Statistische Landes- oder Bundesamt die Einordnung eines Betriebs entsprechend dem jeweils gültigen Verzeichnis der Wirtschaftszweige nach dem Schwerpunkt seiner unternehmerischen Tätigkeit in einem bestimmten Wirtschaftszweig für zutreffend, ist diese Einordnung von den Finanzämtern in aller Regel bei der Entscheidun...

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