Oberfinanzdirektion Münster

Mögliche Verfassungswidrigkeit der Entfernungspauschale

Kurzinformation Verfahrensrecht Nr. 20/2007

Verfahrensrechtliche Hinweise

A.) Verfahrensstand

Der festgestellt, dass es ernstlich zweifelhaft sei, ob das ab geltende Abzugsverbot des § 9 II EStG betreffend Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte verfassungsgemäß ist.

Weiter sind zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Regelung des § 9 II EStG i.d.F. des Steueränderungsgesetzes 2007 zwei Verfahren beim BVerfG anhängig (Az.: 2 BvL 1/07 und 2 BvL 2/07). Einschlägige Einsprüche ruhen daher gem. § 363 II S. 2 AO kraft Gesetzes.

Bis das BVerfG eine endgültige Entscheidung in dieser Sache getroffen hat, wird allen ESt-Bescheiden ab dem Veranlagungsjahr 2007 wegen der Frage der Abschaffung der Entfernungspauschale von Amts wegen ein entsprechender Vorläufigkeitsvermerk beigefügt (). Im Rahmen der Umsetzung des AdV-Beschlusses des BFH, wird Stpfl., die die Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte beim FA beantragt haben, ermöglicht, im Einspruchsverfahren im Wege der Aussetzung der Vollziehung den beantragten Freibetrag auch für die ersten 20 Entfernungskilometer zu erhalten ().

B.) Verfahrensrechtliche Hinweise

I.) Lohnsteuerermäßigungsverfahren
1.) Bearbeitung persönlicher Anträge (Vorsprache an Amtsstelle) auf Eintragung eines Freibetrages
  • Die Eintragung eines Freibetrages für die ersten 20 Entfernungskilometer ist unter Berufung auf die geltende Gesetzeslage (§ 9 II EStG idF des SteueränderungsG 2007) mündlich abzulehnen.

  • Anschließend ist der erklärte Einspruch und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung auf dem vorbereiteten Muster zur Niederschrift zu nehmen.Datei öffnen

  • Im Wege der AdV ist der begehrte Freibetrag auch für die ersten 20 Entfernungskilometer auf der Lohnsteuerkarte einzutragen.

2.) Bearbeitung schriftlicher Anträge auf Eintragung eines Freibetrages
  • Keine förmliche schriftliche Ablehnung.

  • Zur Verfahrensvereinfachung wird ein Einspruch und ein AdV-Antrag unterstellt.

  • Der Einspruch ist zu dokumentieren. Datei öffnen.

  • Sodann ist der erhöhte Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte einzutragen.

  • Mit der Rücksendung der Lohnsteuerkarte ist dem Antragsteller die Gewährung des Freibetrags zu erläutern.Datei öffnen

3.) Sonderfall Lohnsteuerermäßigungsverfahren bei beschränkt Steuerpflichtigen

Gem. § 50 Abs. 5 Satz 1 i.V.m. Satz 2 Nr. 3 EStG findet bei beschränkt Steuerpflichtigen trotz Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte eine Veranlagung nicht zwangsweise, sondern nur auf Antrag statt. Falls das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit der Entfernungspauschale bestätigt, muss ein Nachforderungsbescheid ergehen.

II.) Bearbeitung von Anträgen auf Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen

Einsprüche gegen Vorauszahlungsbescheide bittet die OFD, soweit möglich, in Herabsetzungsanträge umzudeuten, denen regelmäßig entsprochen werden kann.

III.) Pauschalierung LSt

Zu diesem Punkt werden Weisungen folgen.

IV.) Vorausschau auf das Festsetzungsverfahren (ESt-Veranlagungen 2007/2008)

Sämtliche ESt-Festsetzungen sowie sämtliche Bescheide über die gesonderte (und ggf. einheitliche) Feststellung von Einkünften ergehen ab 2007 im Hinblick auf die Pendlerpauschale gemäß § 165 AO vorläufig ().

Weitere Informationen werden rechtzeitig vor dem Beginn der Bearbeitung der Jahresveranlagung 2007 folgen.

Oberfinanzdirektion Münster v.

Fundstelle(n):
NAAAC-60609