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FG Köln Urteil v. - 9 K 3989/06 EFG 2007 S. 1320 Nr. 17

Gesetze: EStG § 9 Abs 1 Satz 1, EStG § 12 Nr 1 Satz 2

Einkommensteuer:

Aufwendungen eines Chefarztes und Hochschullehrers für Antrittsvorlesung und Betriebsfest

Leitsatz

Die Aufwendungen eines angestellten Chefarztes einer Universitätsklinik und zugleich Hochschullehrers im Beamtenstatus für eine Antrittsvorlesung sowie für ein Betriebsfest, sind als Kosten der privaten Lebensführung nicht als Werbungskosten abziehbar.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 1320 Nr. 17
KÖSDI 2007 S. 15777 Nr. 11
KAAAC-59000

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FG Köln, Urteil v. 12.12.2006 - 9 K 3989/06

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