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OLG Frankfurt/M. 19.01.2007 2 U 106/06, NWB 27/2007 S. 212

Mietrecht | Sommerliches Aufheizen verglaster Büroräume kein Mietmangel

Für die Beurteilung, ob wegen der Aufheizung des Gebäudes infolge sommerlicher Sonneneinstrahlung ein Mangel der Mietsache vorliegt, kommt insbesondere den konkreten vertraglichen Vereinbarungen, den berechtigten Erwartungen des Mieters sowie dem baulichen Zustand des Gebäudes besonderes Gewicht zu. Keine Bedeutung hat die – ohnehin nicht an den Vermieter gerichtete – Einhaltung der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen in Form der ArbeitsstättenVO. Ohne vertragliche Vereinbarung hat der Mieter auch keinen Anspruch auf Einbau einer Klimaanlage, einer Dach- oder Fassadendämmung oder von Jalousien oder Fensterläden. Das OLG Frankfurt/M. (Urteil v. - 2 U 106/06) hat aber wegen der teilweise hierzu im Widerspruch stehenden Rechtsprechung (vgl. nur OLG Rostock, Urteil v. - 3 U 83/98, NJW-RR 2...

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