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FG München 20.9.2006 4 K 3288/03, IWB 11/2007 S. 1161

Allgemeines | Besteuerung von Einbringungsvorgängen nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG und Europarecht

▶ Urteil: Die Erhebung von Grunderwerbsteuer in Einbringungsfällen im Rahmen einer Umstrukturierung verstößt nicht gegen Europarecht (hier Richtlinie 69/335/EWG v. ), weil gem. Art. 12 Abs. 1b dieser Richtlinie die Erhebung von Besitzwechselsteuern auf die Einbringung von Liegenschaften gestattet ist, worunter nicht nur förmliche Grundstücksübertragungen fallen – hier Verschmelzung durch Anwachsung (EFG 2007, S. 377).

▶ Hinweis: Das FG beschäftigt sich mit der Frage, ob bei der Anteilsvereinigung nach § 1 Abs. 3 GrEStG ein Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht möglich ist. Art. 12 Abs. 1b der Richtlinie 69/335/EWG gestattet ausdrücklich die Erhebung von Besitzwechselsteuern auf die Einbringung von Liegenschaften. Die GrESt ist eine Besitzwechselsteuer in diesem Sinne. Denn § 1 Abs. 3 GrEStG behandelt den Inhaber aller bzw. von mindestens...

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