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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 7 K 1350/05 E EFG 2007 S. 1071 Nr. 14

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7, EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1, HGB § 255 Abs. 1, AnfG § 3 Abs. 2, AnfG § 11

Kosten zur Abwendung der Zwangsvollstreckung in das Grundstück als nachträgliche Anschaffungskosten

Leitsatz

Hat ein Steuerpflichtiger ein vermietetes Grundstück in anfechtbarer Weise verbilligt von einem Angehörigen erworben, so stellen Aufwendungen zur Beseitigung der gesetzlichen Verpflichtung zur Duldung der Zwangsvollstreckung gem. § 11 AnfG in gleicher Weise nachträgliche Anschaffungskosten dar wie solche zur Befreiung eines Grundstücks von dinglichen Belastungen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DB 2007 S. 2229 Nr. 41
EFG 2007 S. 1071 Nr. 14
UAAAC-45649

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 22.11.2006 - 7 K 1350/05 E

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