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IWB 9/2007 S. 1152

Irland | Registrierung

Die Umsatzschwellen, von der an Unternehmer in Irland umsatzsteuerlich registrierungspflichtig werden, sind mit Wirkung ab erhöht worden. Für in Irland erbrachte Dienstleistungen wird die Schwelle von 27.500 auf 35.000 € und für in Irland ausgeführte Lieferungen von 55.000 auf 70.000 € erhöht. Diese Schwellenwerte sind aber weiterhin nicht für Unternehmen maßgeblich, die in Irland nicht ansässig sind. Deutsche Unternehmen, die Lieferungen und sonstige Leistungen in Irland erbringen, sind unabhängig von der Höhe der Umsätze registrierungspflichtig.

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