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FG Baden-Württemberg 24.07.2006 6 K 164/04, IWB 9/2007 S. 1150

Doppelbesteuerung | Erträge aus typisch stiller Beteiligung an Luxemburger AG

▶ Urteil: Erträge aus einer stillen Beteiligung an einer Luxemburger AG sind nach dem DBA-Luxemburg als Dividenden zu besteuern (EFG 2007, S. 167).

▶ Hinweis: Die Klin., eine in Deutschland ansässige Kapitalgesellschaft, hielt die Anteile an einer in Luxemburg ansässigen SA. In 1997 begründete sie mit der SA eine typisch stille Gesellschaft. In den Jahren 1998, 1999 und 2000 erhielt die Klin. Gewinnanteile aufgrund der stillen Beteiligung ausbezahlt. Auf die Bruttobeträge wurde in Luxemburg jeweils eine Quellensteuer i. H. von 10 v. H. einbehalten. Die Klin. hat in der KSt-Erklärung für das Streitjahr den Bruttobetrag des Gewinnanteils als steuerfrei erklärt. Im ursprünglichen KSt-Bescheid für 2000 ist das FA der Erklärung gefolgt. Streitig war, ob die Gewinnanteile in Deutschland als steuerfrei behandelt we...

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