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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 15 K 167/05 EFG 2007 S. 994 Nr. 13

Gesetze: EStG § 3 Nr. 11, SGB VIII § 23

Einkommensteuerpflicht von Zahlungen für Tagespflege von Kindern

Leitsatz

  1. Zahlungen, die eine Pflegekraft vom Landkreis für die Tagespflege von Kindern erhält, sind nicht nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei.

  2. Die für die Betreuung fremder Kinder gewährten Zahlungen sind keine Beihilfen i. S. des § 3 Nr. 11 EStG. Steuerbefreit sollen nur Zahlungen für denjenigen sein, der nach der Vorstellung der bewilligenden Stelle einer Beihilfe bedarf.

Fundstelle(n):
DStRE 2007 S. 832 Nr. 13
EFG 2007 S. 994 Nr. 13
GAAAC-42758

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 21.11.2006 - 15 K 167/05

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