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Rückstellungslexikon vom

Rückstellungen: Bergschäden/bergrechtliche Verpflichtungen

Falco Hänsch

Eine Übersichtsseite zum Rückstellungslexikon finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.

Aktuell

Mit Urteil vom hat der BFH entschieden, dass Rückstellungen in der Steuerbilanz die handelsrechtlich zulässigen Ansätze nicht überschreiten dürfen. Damit hat der BFH die Verwaltungsauffassung (R 6.11 Abs. 3 EStR) bestätigt. Höchstrichterlich noch nicht geklärt ist dagegen, ob bei der Deckelung des Steuerbilanzwerts auf den handelsrechtlichen Rückstellungsbetrag das Beibehaltungswahlrecht nach Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB zu beachten ist. Nach dieser Übergangsregelung durfte beim Übergang auf die neue Rechtslage nach Inkrafttreten des BilMoG die Rückstellungshöhe trotz geänderter Bewertungsregeln beibehalten werden, soweit der aufzulösende Betrag bis spätestens zum wieder zugeführt werden müsste. Diese Rechtsfrage ist Gegenstand eines beim BFH unter dem Az. IV R 24/19 anhängigen Revisionsverfahrens. Das FG Münster hat in der Vorinstanz mit Urteil vom entschieden, dass das in der Handelsbilanz ausgeübte Wahlrecht nach Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB und der konkret gewählte Handelsbilanzansatz nicht für die Steuerbilanz gilt und damit die Obergrenze für den steuerlichen Rückstellungswert nicht erhöhen kann.

I. Definition und Ansatz

Durch Abbauhandlung...

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