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Rückstellungslexikon vom

Rückstellungen: Abraumbeseitigung

Falco Hänsch

Eine Übersichtsseite zum Rückstellungslexikon finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.

I. Definition und Ansatz

Die Verpflichtung eines Unternehmens zur Abraumbeseitigung kann sich ergeben aus:

  • einer reinen Innenverpflichtung zur Aufrechterhaltung/Weiterführung des Geschäftsbetriebs oder

  • einer öffentlich-rechtlichen/gesetzlichen oder einer vertraglichen Verpflichtung.

Abraumbeseitigungsarbeiten ohne eine (öffentlich-)rechtliche Verpflichtung in Form einer Innenverpflichtung entstehen vor allem in Steinbrüchen und bei Gruben, die im Tagebau betrieben werden. Vor dem Ausbrechen des Gesteins müssen zunächst die aufliegende Erdschicht und sonstige sich ggf. beim Abbau lösende Schichten abgeräumt werden. Werden diese Arbeiten vor dem einsetzenden Winter auf das Nötigste beschränkt und kommt es im darauffolgenden Geschäftsjahr zur Nachholung der Abraumarbeiten, sind die entsprechenden Aufwendungen, die an sich das abgelaufene Wirtschaftsjahr betreffen, im Wege einer (Aufwands-)Rückstellung auszuweisen (§ 249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB; R 5.7 Abs. 1 Sätze 1 und 2 EStR ).

Im Einzelnen müssen hierfür folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • es muss sich um einen unterlassenen Aufwand handeln,

  • der Aufwand ...

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