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IWB Nr. 7 vom Seite 391 Fach 11 Europäische Union Gr. 2 Seite 770

Umsatzsteuer in Bulgarien und Rumänien

Ein erster Überblick zu den Folgen des EU-Beitritts (Stand: Februar 2007)

Rüdiger Weimann

Zum sind Bulgarien und Rumänien der Europäischen Gemeinschaft beigetreten; diese zählt nunmehr 27 Mitgliedstaaten. In beiden Ländern führt der Beitritt zu erheblichen Änderungen der nationalen Rechts- und Steuersysteme, die den europäischen Vorgaben anzupassen sind; das gilt neben dem Zollrecht insbesondere für das Umsatzsteuerrecht. Ab dem Tag des Beitritts haben die beiden neuen Mitgliedstaaten das gemeinsame Mehrwertsteuersystem einzuführen; grundsätzlich ist ihnen keine Übergangsfrist eingeräumt worden. Wie aber schon bei der EU-Osterweiterung gestattet die EU-Kommission Übergangsregeln zur endgültigen Anpassung an das europäische Mehrwertsteuersystem; diese betreffen z. B. ermäßigte Steuersätze oder einen Nullsatz für Bauleistungen, Heizstoffe und Restaurationsleistungen. Mit sofortiger Wirkung (zum ) mussten Bulgarien und Rumänien insbesondere die Bestimmungen über die umsatzsteuerliche Behandlung des innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehrs einführen. S. 392

I. Auswirkungen der EU-Beitritte auf das deutsche Umsatzsteuerrecht

Aufgrund der Beitritte ergeben sich Auswirkungen auf das deutsche Umsatzsteuerrecht. Nac...

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Umsatzsteuer in Bulgarien und Rumänien

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