Leitsatz
Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Gesetze: BVerfGG § 24; BVerfGG § 24 Satz 2; GG Art. 20 Abs. 2; GG Art. 38 Abs. 1; GG Art. 59 Abs. 2; NATO-Vertrag Art. 1
Tenor
Die Anträge werden gemäß § 24 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht verworfen.
Von einer Begründung wird gemäß § 24 Satz 2 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht unter Hinweis auf die Gründe des Beschlusses des Zweiten Senats des über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgesehen.
Fundstelle(n):
PAAAC-41611