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infoCenter (Stand: März 2017)

SEStEG

I. Definition

Der Beitrag hat den Rechtssand März 2007 und wird nicht mehr aktualisiert. Möglicherweise entspricht er in einzelnen Punkten deshalb nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand.

Beim SEStEG handelt es sich um die Abkürzung für das „Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften”, das am in Kraft getreten ist. Der Gesetzgeber beabsichtigt damit, steuerliche Hemmnisse für betriebswirtschaftlich sinnvolle Umstrukturierungen innerhalb der EU und des EWR unter Wahrung der deutschen Besteuerungsrechte zu beseitigen (Vgl BT-Drucksache 16/2710, S. 25,26). Im Einzelnen hat er zu diesem Zweck u.a. im EStG und KStG Entstrickungstatbestände normiert und das UmwStG neu gefasst.

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