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BFH 16.11.2006 III R 74/05, StuB 4/2007 S. 153

Einkommensteuer | Keine Einbeziehung der Beiträge zu einer gesetzlichen Versicherung in den Jahresgrenzbetrag

Aufwendungen des Kindes als freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung für die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind nicht in die Bemessungsgröße für den Jahresgrenzbetrag (§ 32 Abs. 4 Satz 2 EStG) einzubeziehen (Bezug: § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG).

Praxishinweise: Der Jahresgrenzbetrag soll die Einkünfte umfassen, die dem Kind zur Verfügung stehen. Einkünfte, die von Gesetzes wegen nicht zur Verfügung stehen, sind nach der Rechtsprechung des BVerfG deshalb stets von einer Einbeziehung in den Jahresgrenzbetrag ausgeschlossen. Da eine Nichtberücksichtigung von freiwilligen Beiträgen eine Benachteiligung gegenüber Pflichtversicherten bedeuten würde, gelten diese Grundsätze auch für freiwillige Beiträge, soweit sie der Abdeckung unvermeidbarer Aufwendungen dienen. Bezüglich der Beiträge zur Pflegeve...

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