RL 2006/112/EG Artikel 299

Titel XII: Sonderregelungen

Kapitel 2: Gemeinsame Pauschalregelung für landwirtschaftliche Erzeuger

Artikel 299

Die Pauschalausgleich-Prozentsätze dürfen nicht dazu führen, dass die Pauschallandwirte insgesamt Erstattungen erhalten, die über die Mehrwertsteuer-Vorbelastung hinausgehen.

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CAAAC-35909