RL 2006/112/EG Artikel 29
Titel IV: Steuerbarer Umsatz
Kapitel 3: Dienstleistungen
Artikel 29
Artikel 19 gilt unter den gleichen Voraussetzungen für Dienstleistungen.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
CAAAC-35909
Artikel 19 gilt unter den gleichen Voraussetzungen für Dienstleistungen.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
CAAAC-35909
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen. Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.