RL 2006/112/EG Artikel 166

Titel IX: Steuerbefreiungen

Kapitel 10: Steuerbefreiungen beim grenzüberschreitenden Warenverkehr

Abschnitt 3: Gemeinsame Bestimmungen für die Abschnitte 1 und 2

Artikel 166

Falls erforderlich, unterbreitet die Kommission dem Rat so rasch wie möglich Vorschläge über gemeinsame Modalitäten für die Anwendung der Mehrwertsteuer auf die in den Abschnitten 1 und 2 genannten Umsätze.

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CAAAC-35909