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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 1 K 15/04 EFG 2007 S. 454 Nr. 6

Gesetze: UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 UStG § 3 Abs. 9 S. 2

Umsatzsteuerbarkeit eines Verzichts auf eine Mietgarantie

Leitsatz

1. Der Verzicht auf die Rechte aus einem Mietgarantievertrag stellt keine steuerbare sonstige Leistung dar, wenn die dauerhafe Erfüllung der Mietgarantie aus finanziellen Gründen scheitert und der Garantiegeber ansonsten die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragen müsste, so dass der Mietgarantieanspruch keine wirtschaftlich werthaltige Forderung mehr darstellt.

2. Der bloße Erlass einer umfangreicheren, später zu zahlenden Geldforderung ist jedenfalls dann keine Zuwendung eines umsatzsteuerlichen Vorteils, wenn die sofortige Zahlung letztlich nur eine Einigung über die nach Auffassung beider Parteien endgültig gescheiterte Vertragserfüllung ist.

3. Aufgrund der rein versicherungstechnischen Anknüpfung der Ersatzleistung aus dem Mietgarantievertrag an einen geplanten Vermietungsumsatz ist der Tatbestand „Leistung gegen Entgelt” nicht erfüllt.

4. Wegen der Versicherungsähnlichkeit der Mietgarantie ist die Abstandszahlung auch kein Entgelt für die teilweise umsatzsteuerpflichtíg geplante Vermietungsleistung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2007 S. 701 Nr. 11
EFG 2007 S. 454 Nr. 6
KÖSDI 2007 S. 15544 Nr. 5
NWB-Eilnachricht Nr. 4/2007 S. 237
UStB 2007 S. 158 Nr. 6
BAAAC-33533

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 07.11.2006 - 1 K 15/04

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