Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader

Abgabenordnung Praktikerkommentar

2019

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Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader - Abgabenordnung Praktikerkommentar Online

§ 365 Anwendung von Verfahrensvorschriften

Huethig-Jehle-Rehm, Ulrich Madle (Oktober 2017)

Verwaltungsanweisungen

AEAO zu § 365

I. Allgemeines

1Im Vordergrund des Einspruchsverfahrens steht umfassender außergerichtlicher Rechtsschutz für den durch einen VA Betroffenen. Daneben wird der FinBeh. nochmals das Recht und die Pflicht einer umfassenden Nachprüfung eingeräumt (§ 367 Abs. 2 Satz 1). Der Einspruchsführer kann zwar durch Antrag und Begründung seines Einspruchs die Schwerpunkte der außergerichtlichen Überprüfung beeinflussen. Die zur Entscheidung über den Einspruch berufene Stelle ist jedoch anders als das FG nicht an den Antrag gebunden; eine Verböserung ist allerdings nur unter der Voraussetzung des § 367 Abs. 2 Satz 2 möglich.

Bei Ermessensentscheidungen hat die Einspruchsbehörde selbst ihr Ermessen erneut auszuüben (vgl. näher § 366 Rz. 7).

Das Einspruchsverfahren gegen einen Steuerbescheid ist ein verlängertes Veranlagungsverfahren. Bei Schätzungsbescheiden wegen Nichtabgabe der Steuererklärung wird sich die FinBeh. auch im Einspruchsverfahren nicht nur auf die rechtliche Überprüfung der Schätzung beschränken, sondern auf die Abgabe der Steuererklärung dringen (§ 149 Abs. 1 Satz 2) und dies gegebenenfalls mit Zwangsmitteln durchsetzen (§§ 328 ff.). Bisweilen kann sich erst im Ei...