Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader

Abgabenordnung Praktikerkommentar

2019

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Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader - Abgabenordnung Praktikerkommentar Online

§ 336 Erzwingung von Sicherheiten

Huethig-Jehle-Rehm, Wolfgang Fischer (Januar 2007)

1. Voraussetzungen

1Es muss eine erzwingbare Verpflichtung zur Leistung einer Sicherheit bestehen. Sie ist nur dann erzwingbar, wenn ihre Erfüllung nicht in das Belieben des Verpflichteten gestellt ist.

Die Anordnung einer Sicherheitsleistung wird regelmäßig als Nebenbestimmung (§ 120) zu einem begünstigenden Verwaltungsakt getroffen. Dabei tritt die begünstigende Wirkung des Verwaltungsakts nur ein, wenn die Sicherheit erbracht wird (aufschiebende Bedingung). In diesen Fällen (z. B. Aussetzung der Vollziehung gegen Sicherheitsleistung) kommt eine Erzwingung der Sicherheitsleistung nicht in Betracht. Erbringt sie der Verpflichtete nicht, so kommt ihm der Vorteil des begünstigenden Verwaltungsakts nicht zu. Die Erzwingung einer Sicherheitsleistung ist auf die Fälle beschränkt, in denen die Leistung der Sicherheit nicht Bedingung für den Eintritt der Rechtswirkungen eines Verwaltungsakts ist. Einen Fall dieser Art stellt z. B. die Anordnung einer Sicherheitsleistung an Stelle der Vorverlegung der Fälligkeit dar (§ 221 Satz 2).

2Die Verpflichtung ergibt sich aus einem Gesetz oder einem Verwaltungsakt.

3Die...