Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader

Abgabenordnung Praktikerkommentar

2019

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Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader - Abgabenordnung Praktikerkommentar Online

§ 274 Besonderer Aufteilungsmaßstab

Wolfgang Fischer, Huethig-Jehle-Rehm (Januar 2020)

1. Voraussetzungen

1

Alle Gesamtschuldner müssen denselben Aufteilungsmaßstab vorschlagen (Satz 1).

2

Der Vorschlag ist in schriftlicher Form einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären (Satz 2, 1. Hs) und von allen Gesamtschuldnern zu unterschreiben (Satz 2, 2. Hs).

3

Durch den Vorschlag darf die Tilgung nicht gefährdet sein (Satz 1). Eine Gefährdung liegt vor, wenn z. B. der Aufteilungsmaßstab so gewählt wird, dass auf den Gesamtschuldner der größte Anteil an dem aufzuteilenden Betrag oder der gesamte aufzuteilende Betrag entfällt, bei dem die geringsten Vollstreckungsmöglichkeiten bestehen. Die Tilgung muss offensichtlich oder gegebenenfalls durch entsprechende Sicherheitsleistungen (§§ 241 ff.) garantiert sein.

2. Entscheidung

4

Die Entscheidung liegt grundsätzlich im Ermessen des Finanzamts. Dem Antrag ist jedoch zu entsprechen, wenn die Tilgung sichergestellt ist. Das FA kann nur antragsgemäß aufteilen, oder, wenn es dem Antrag nicht entsprechen will, nach den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 270 bis 273) verfahren.

3. Rechtsbehelf

5

Gegen den Aufteilungsbescheid, insbesondere wenn er dem gemeinschaftlichen Vorschlag zur Aufteilung nicht entspricht, ist der Einspruch gegeben. Ein gesonderter...