Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader

Abgabenordnung Praktikerkommentar

2019

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Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader - Abgabenordnung Praktikerkommentar Online

Vorbemerkung zu §§ 268 - 280 AO

Wolfgang Fischer, Huethig-Jehle-Rehm (Januar 2020)

1. Allgemeines

1

Das Aufteilungsverfahren hat ab dem mit dem Außerkraftsetzen des Vermögensteuergesetzes nur noch Bedeutung für Ehegatten und Lebenspartner (= Partner), die zur Einkommensteuer zusammen veranlagt werden (§§ 26, 26b, 2 Abs. 8 EStG). Das Aufteilungsverfahren eröffnet den zusammen veranlagten Partnern die Möglichkeit, im Vollstreckungsverfahren die Vollstreckung auf den Steuerbetrag zu beschränken, der seinem Anteil am zusammen veranlagten Einkommen entspricht. Dies geschieht in der Weise, dass allein für Zwecke der Vollstreckung eine fiktive Einzelveranlagung gem. § 26a EStG durchgeführt wird.

1a

Die Aufteilung der Steuerschuld berührt nicht den Einkommensteuerbescheid noch die Gesamtschuldnerschaft der zusammen veranlagten Partner. Es handelt sich daher bei der Aufteilung um keine nachträglichen Einzelveranlagungen mit der die Steuerschuld in Teilschulden aufgeteilt und Teilsteuern festgesetzt werden (BFH/NV 2011, 203). Die Aufteilung führt gegenüber dem einzelnen Partner nicht nur zu einer Beschränkung von Vollstreckungsmaßnahmen im engeren Sinne, vielmehr müssen darüber hinaus nach der Aufteilung auch solche Maßnahmen unterbleiben, die in ihrer Wirkung einer Vollstreckun...BStBl II 1988, 406BStBl II 1991, 493