Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader

Abgabenordnung Praktikerkommentar

2019

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Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader - Abgabenordnung Praktikerkommentar Online

§ 264 Vollstreckung gegen Nießbraucher

Huethig-Jehle-Rehm, Wolfgang Fischer (August 2015)

Ergänzende Vorschriften

i.d.F. der Bek. vom 5.12.2005BGBl. I S. 3202, ber. 2006 S. 431, 2007 S. 1781,

zuletzt geändert durch Art. 145 V vom 31.8.2015BGBl. I S. 1474

§ 737 Zwangsvollstreckung bei Vermögens- oder Erbschaftsnießbrauch

(1) Bei dem Nießbrauch an einem Vermögen ist wegen der vor der Bestellung des Nießbrauchs entstandenen Verbindlichkeiten des Bestellers die Zwangsvollstreckung in die dem Nießbrauch unterliegenden Gegenstände ohne Rücksicht auf den Nießbrauch zulässig, wenn der Besteller zu der Leistung und der Nießbraucher zur Duldung der Zwangsvollstreckung verurteilt ist.

(2) Das Gleiche gilt bei dem Nießbrauch an einer Erbschaft für die Nachlassverbindlichkeiten.

Abschn. 28 VollstrA

1. Gegenstand

1Gegenstand dieser Vorschrift ist die Vollstreckung wegen Steuerverbindlichkeiten des Nießbrauchsbestellers in Gegenstände, die dem Nießbrauch unterliegen (§ 737 Abs. 1 1. Hs ZPO). Die Pfändung eines Nießbrauchs an einem Grundstück richtet sich nach § 321 Abs. 3.

2. Voraussetzungen

2Die Steuerschulden des Nießbrauchsbestellers müssen vor Bestellung des Nießbrauchs (§ 1085 BGB) entstanden sein (§ 38). Ist die Steuerschuld erst nach Nießbrauchbestellung entstanden, ist eine Volls...