Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader

Abgabenordnung Praktikerkommentar

2019

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Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader - Abgabenordnung Praktikerkommentar Online

§ 211 Pflichten des Betroffenen

Huethig-Jehle-Rehm, Dieter Zanziger (Januar 2007)

1. Duldungs- und Hilfspflichten des von der Steueraufsicht Betroffenen (Abs. 1)

1Der Betroffene hat, entsprechend den Mitwirkungspflichten bei einer Außenprüfung (§ 200), folgende Pflichten zu aktiver Mitwirkung:

  1. Vorlage von Aufzeichnungen, Büchern, Geschäftspapieren und sonstigen Urkunden über die Sachverhalte und über Bezug und Absatz zoll- oder verbrauchsteuerpflichtiger Waren,

  2. Erteilung von Auskünften,

  3. Leistung von Hilfsdiensten, z. B. Zurverfügungstellung von Räumen und Hilfsmitteln entsprechend § 200 Abs. 2 S. 2.

2Die Vorschrift geht über § 210 hinaus, der nur passive Duldungspflichten normiert, indem er aktive Mitwirkung fordert. Sie wiederholt indes im Wesentlichen nur, was sich bereits aus § 90 Abs. 1 ergibt. Allerdings gelten einige Einschränkungen nicht, weil § 210 insoweit eine Sonderregelung darstellt. Hinsichtlich der einzelnen Mitwirkungspflichten können die Kommentierungen zu § 200 weitgehend herangezogen werden.

3§ 97 Abs. 2 ist nicht anwendbar, weil die Vorlagepflicht des der Steueraufsicht Unterworfenen in Abs. 1 eine Spezialregelung gefunden hat, die den Regeln der allgemeinen Vorlagepflicht vorgeht. Daher muss sic...