Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader

Abgabenordnung Praktikerkommentar

2019

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Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader - Abgabenordnung Praktikerkommentar Online

§ 179 Feststellung von Besteuerungsgrundlagen

Huethig-Jehle-Rehm, Dr. Joseph M. Forchhammer (Januar 2016)

Verwaltungsanweisungen

AEAO zu § 179 und § 122 (Anh. III.1)

1. Allgemeines

1Grundsätzlich bildet die Feststellung von Besteuerungsgrundlagen einen mit Rechtsmitteln nicht selbstständig anfechtbaren Teil eines Steuerbescheids (§ 157 Abs. 2). Zum Begriff der Besteuerungsgrundlagen mit Beispielen s. § 157 Rz. 23 ff. § 179 durchbricht diesen Grundsatz für die Fälle der gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen (Vorbem. zu §§ 179–184 Rz. 1).

2§ 179 Abs. 1 regelt, wann gesonderte Feststellungen zulässig sind, § 179 Abs. 2 Satz 1 , an wen ein Feststellungsbescheid zu adressieren ist, und § 179 Abs. 2 Satz 2 , wie zu verfahren ist, wenn ein steuerlich relevanter Tatbestand mehrere Personen betrifft. § 179 Abs. 2 Satz 3 trifft eine Regelung über die gesonderte Feststellung bei einer mittelbaren Beteiligung. § 179 Abs. 3 schließlich schafft eine Rechtsgrundlage für die Nachholung notwendiger Feststellungen in einem Ergänzungsbescheid.

2. Einzelfälle der gesonderten Feststellung (§ 179 Abs. 1)

3Nach § 179 Abs. 1 ist eine gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nur zulässig, soweit dies gesetzlich zugelassen ist (Gesetzesvorbehalt, vgl. BFH GrS, BStBl II 2005, 679). Dies kann sich aus Vorschriften der AO und außerh...