Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader

Abgabenordnung Praktikerkommentar

2019

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader - Abgabenordnung Praktikerkommentar Online

Vorbemerkungen zu §§ 111 bis 117c AO

Peter Leopold, Huethig-Jehle-Rehm (Januar 2020)

1. Allgemeine Verfahrensvorschriften

1

Der Einsatz der Rechts- und Amtshilfe zur Ermittlung steuerrelevanter Sachverhalte bei der Durchführung der Besteuerung ist in den §§ 111 bis 117c abschließend geregelt und zählt zu den durch § 92 nicht eingeschränkten Beweismitteln. Andere Behörden, die von der FinBeh. im Besteuerungsverfahren um Amtshilfe ersucht werden, können die Amtshilfe nur unter den Voraussetzungen von § 112 ablehnen.

Rechts- und Amtshilfeverfahren gliedern sich in drei Abschnitte: Einleitung (Ersuchen), Durchführung (Ermittlungen) und Erledigung (Weiterleitung).

Die Verwendung (Aus- und Verwertung) gehört zum Besteuerungsverfahren. Einwendungen und Rechtsbehelfe können sich auf das Amtshilfe- oder Besteuerungsverfahren beziehen.

1.1 Gesetz- und gleichmäßige Besteuerung (§ 85)

2

Die FinBeh. sind als vollziehende Gewalt an Gesetz und Recht gebunden (Art. 20 Abs. 3 GG) und müssen deshalb (Legalitätsprinzip), die gesetzlich entstandene Steuer normgerecht und gleichmäßig fest- und durchzusetzen (§ 85 Satz 1; § 85 Rz. 2 ff.).

1.2 Amtsermittlung (§ 88)

3

Um die gesetzliche Abgabenbelastung allgemein und für alle Stpfl. gleichmäßig sicherzustellen und damit auch Ste...