Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader

Abgabenordnung Praktikerkommentar

2019

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Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader - Abgabenordnung Praktikerkommentar Online

§ 105 Verhältnis der Auskunfts- und Vorlagepflicht zur Schweigepflicht öffentlicher Stellen

Huethig-Jehle-Rehm, Peter Leopold (November 2018)

1. Vorrang der Auskunfts- und Vorlagepflicht (Abs. 1)

1Behörden und sonstige öffentliche Stellen (§ 6 Abs. 1 bis 1e) sowie deren Organe oder Bediensteten müssen einem Auskunfts- (§ 93) oder Vorlageverlangen (§ 97) der FinBeh. in steuerlichen Verwaltungsverfahren (§ 85) selbst dann nachkommen, wenn sie allgemein zur Verschwiegenheit (z. B. durch Gesetz oder Verwaltungsanordnung) verpflichtet sind.

2Neben der Deutschen Bundesbank, den Staatsbanken und den Schuldenverwaltungen (anders § 111 Abs. 3, 5) zählen dazu auch die öffentlich-rechtlichen Sparkassen (BFH, BStBl II 1993, 451 z. B. Art. 3 BaySpkG), Sozialversicherungsträger sowie andere natürliche oder juristische Personen des Privatrechts, sofern sie mit hoheitlichen Aufgaben betraut sind (sog. Beliehene). Es dürfen auch Auskünfte von einer Rechtsanwaltskammer über für die Besteuerung erhebliche Sachverhalte ebenso im Vollstreckungsverfahren (Bekanntgabe einer Bankverbindung) eingeholt werden (BFH, BStBl II 2007, 365).

2. Vorrang der Schweigepflicht

2.1 Wahrung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Abs. 2)

3Keine Auskunfts- und Vorlagepflicht besteht für öffentliche Stellen und für die mit postdienstlichen Tätigkeiten betrauten Personen, soweit sie gesetzlich (Art. 10 GG) ver...BStBl II 2001, 464