Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader

Abgabenordnung Praktikerkommentar

2019

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader - Abgabenordnung Praktikerkommentar Online

§ 78 Beteiligte

Peter Leopold, Huethig-Jehle-Rehm (Januar 2020)
1. Unterabschnitt Beteiligung am Verfahren

Verwaltungsanweisungen

Tatsächliche Verständigung über den der Steuerfestsetzung zugrunde liegenden Sachverhalt, BMF-Schrb. vom , BStBl I 2008, 831; ergänzt durch BMF-Schrb. vom , BStBl I 2019, 447 (Anh. III.15)

1. Geltungsbereich

1

Die Allgemeinen Verfahrensvorschriften des 3. Teils gelten, soweit sie nicht durch besondere Verfahrensvorschriften der AO verdrängt werden, für alle Verfahrensarten (BFH, BStBl II 1979, 538), nicht nur für das Steuerfestsetzungs(stellungs)- und Haftungsverfahren (BFH, BStBl II 1990, 357), sondern auch für das vorangehende Verfahren, sowie für das anschließende Erhebungs- und Vollstreckungsverfahren. Für das Einspruchsverfahren gilt der Beteiligtenbegriff nach § 359 (BFH, BStBl II 2010, 729), also Einspruchsführer und Hinzugezogene (§ 360), im Zerlegungsverfahren der des § 186 (AEAO zu § 78). Ein Dritter, also jemand, der im ursprünglichen Steuer-Bescheid nicht als Steuer-Schuldner angegeben war (BFH/NV 2014, 1122), kann durch Beteiligung nach § 174 Abs. 5 zum Verfahrensbeteiligten werden (BFH/NV 2015, 817; 2002, 1422; AEAO zu § 174, Nr. 8).

2

Sie gelten nicht für Strafverfahren wegen Steuerstraftaten (§ 385) und Bußgeldverfahren wegen Steuerordnungswidrigkeiten (§ 41...