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IWB 24/2006 S. 1108

Großbritannien | Einführung des Reverse Charge-Verfahrens vorerst verschoben

Nach einer Pressemitteilung vom 8.11.2006 der britischen Steuerverwaltung HMCR wird das Reverse Charge-Verfahren, die Übertragung der Steuerschuldnerschaft bei der Umsatzsteuer für Lieferungen von Handys, Computer-Chips und vergleichbaren Elektronikartikeln, nicht wie ursprünglich geplant am 1.12.2006 eingeführt, sondern der Starttermin zunächst verschoben. Die britische Regierung hatte bei der Europäischen Kommission die Genehmigung für diese Sondermaßnahme beantragt, um mit Hilfe einer Ausnahmeregelung von der 6. EG-Richtlinie den innergemeinschaftlichen Umsatzsteuerbetrug durch sog. Missing Trader wirksamer bekämpfen zu können. An der Einführung des Reverse Charge-Verfahrens wird aber nach Abschluss der Gespräche mit der EU-Kommission festgehalten. Inzwischen soll sich die Wirtschaft innerhalb der näch...

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