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BGH 27.09.2006 VIII ZR 80/06, NWB 52/2006 S. 425

Mietrecht | Umlage einer nach Beginn des Mietverhältnisses abgeschlossenen Sach- oder Haftpflichtversicherung auf den Mieter

Die Kosten einer Sach- und Haftpflichtversicherung, die der Vermieter während des bestehenden Mietverhältnisses für das Mietobjekt abschließt, können anteilig auf die Mieter umgelegt werden, wenn im Mietvertrag die Kosten einer derartigen Versicherung als umlagefähige Betriebskosten bezeichnet sind und dem Vermieter das Recht eingeräumt ist, auch neu entstehende Betriebskosten auf die Mieter umzulegen ( NWB MAAAC-19240).

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