OFD Magdeburg - S 2056 - 9 - St 214

Änderung der Freistellungsaufträge auf Grund des Steueränderungsgesetzes 2007

Bezug: BStBl 2006 I S. 490)

Zusatz der OFD:

Mit der Absenkung des Sparer-Freibetrages nach § 20 Abs. 4 EStG von bisher 1.370 EUR bzw. 2.740 EUR (bei Zusammenveranlagung) auf nunmehr 750 EUR bzw. 1.500 EUR (bei Zusammenveranlagung) ist es notwendig, die den Kreditinstituten erteilten Freistellungsaufträge zur Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug anzupassen. Im Gegensatz zur letzten Absenkung der Sparer-Freibetragshöhe (ab dem Veranlagungszeitraum 2004 mit dem Haushaltbegleitgesetz 2004) brauchen die Steuerpflichtigen grundsätzlich keine neuen Freistellungsaufträge erteilen. Mit den Regelungen des a. a. O., wird gewährleistet, dass die bisherigen Freistellungsaufträge in reduzierter Höhe (prozentuale Kürzung) weiterhin berücksichtigt werden können.

Dagegen ist ein neuer Freistellungsauftrag auszustellen, wenn der Steuerpflichtige das für ihn zutreffende Freistellungsvolumen, d. h. nach Kürzung auf den gültigen Höchstbetrag, auf andere Kreditinstitute verteilen möchte.

Trotz dieser Vereinfachungsregelungen ist damit zu rechnen, dass es zu Anfragen der Steuerpflichtigen kommen wird. Obwohl es sich bei dem Freistellungsauftrag um ein Formular handelt, welches im Rechtsverkehr zwischen den Steuerpflichtigen und den Kreditinstituten zu verwenden ist, werden damit aber auch gesetzliche Vorgaben – zur Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug gem. § 44a EStG – umgesetzt. Daher bittet die OFD, Anfragen der Steuerpflichtigen zur Umsetzung der Reduzierung des Sparer-Freibetrages zu beantworten.

OFD Magdeburg v. - S 2056 - 9 - St 214

Fundstelle(n):
MAAAC-32339