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infoCenter (Stand: Dezember 2018)

Langfristfertigung (IFRS) [Stand: 2018]

Prof. Dr. Henning Zülch

1. Aktuelle Entwicklungen

Mit der Veröffentlichung des Standards zur Ertragsrealisation IFRS 15 – Revenue from Contracts with Customers am , welcher industrie- und branchenübergreifend für Geschäftsjahre beginnend mit dem Geltung besitzt, wurde auch die Bilanzierung langfristiger Fertigungsaufträge neu geregelt. So wurden durch IFRS 15 künftig nicht nur die bisherigen Regelungen des IAS 18 – Revenue, sondern auch die Regelungen des IAS 11 – Construction Contracts sowie die korrespondierenden Rechnungslegungsinterpretationen SIC 31, IFRIC 13, IFRIC 15 und IFRIC 18 ersetzt. In der EU ist IFRS 15 indes erst mit der Übernahme der Neuregelung in europäisches Recht für die Anwender bindend. Dieses sog. Endorsement erfolgte am . Aus Gründen der Vollständigkeit werden an dieser Stelle über den Zeitraum der Übergangsphase hinaus daher nachfolgend die Regelungen gemäß IAS 11 dargelegt. Zur Erläuterung der Neuregelungen des IFRS 15 vgl. die Ausführungen bei Zülch, Ertragsrealisation (IFRS), infoCenter sowie das weiterführende Schrifttum.

2. Definition

Die Bilanzierung von langfristigen Fertigungsaufträgen (long-term construction contracts) war in IAS 11 (construction contracts) geregelt.

Ein Fertigungsauftrag gem. IAS 11.3 ist ein Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, der

  • die kundenspezifische Fertigung von

  • einzelnen oder mehreren Gegenständen,

  • die hinsichtlich ihres Designs, ihrer Technologie, Funktion oder Verwendung

  • aufeinander abgestimmt oder voneinander abhängig sind,

rechtlich fixiert.

Fertigungsaufträge können sich demnach auf die Erbringung einer Leistung, wie den Bau einer Brücke, einer Straße oder eines Gebäudes, beziehen. Sie können aber auch mehrere Einzelleistungen zum Gegenstand haben. So stehen z. B. bei komplexen technischen Anlagen (Raffinerien, Kraftwerke etc.) Einzelleistungen in einem funktionalen bzw. technologischen Abhängigkeitsverhältnis (IAS 11.4).

Dienstleistungsverträge, die sich auf die Erstellung eines Vermögenswerts beziehen (z. B. Projektleitung), oder auch Verträge, die den Abriss von Vermögenswerten und eine anschließende Rekultivierung umfassen, fallen ebenfalls unter die Regelungen des IAS 11 (IAS 11.5 (a) und (b), IAS 18.20 ff.).

Nach IAS 11 wird zwischen folgenden Arten von Fertigungsaufträgen differenziert:

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