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BAG 21.03.2006 3 AZR 374/05, NWB 49/2006 S. 397

Betriebliche Altersversorgung | Berücksichtigung der fiktiven Sozialversicherungsrente

Soweit bei der Berechnung der Betriebsrente des vorzeitig ausgeschiedenen Arbeitnehmers eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung zu berücksichtigen ist, sind Zeiten bis zum Ausscheiden nach der tatsächlichen Rentenbiografie und fiktive Zeiten bis zur Altersgrenze nach dem letzten Einkommen beim Ausscheiden zu berechnen. Dabei ist das letzte Monatseinkommen zugrunde zu legen. Etwas anderes gilt, wenn dieses für das Einkommen des Arbeitnehmers nicht typisch ist, weil Jahressonderleistungen zu berücksichtigen sind oder das Einkommen schwankt. In diesen Fällen ist nach den Umständen des Einzelfalls aufgrund eines Durchschnittszeitraums das typische Arbeitsentgelt zu ermitteln ( NWB KAAAC-15804)

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