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Umsatzsteuer; | Vorsteuerabzug aus Rechnungen von Scheinfirmen
Das nrkr. läßt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Für das Vorliegen einer Scheinfirma können verschiedene Umstände, wie z. B. fehlende Firmenanschrift bei Angabe einer Büroservice-Adresse, unstimmige Gewerbe- und Kammeranmeldungen, Art des Zahlungsverkehrs (ausschließlich Bargeschäfte), Nichterfüllung steuerlicher Verpflichtungen, sprechen. Aus Rechnungen derartiger Firmen kann kein Vorsteuerabzug beansprucht werden. (2) Der Vorsteuerabzug beschränkt sich ebenso wie nach Art. 17 der 6. EG-Richtlinie auch nach § 15 UStG auf die vom Rechnungsaussteller tatsächlich geschuldete USt.