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FG Düsseldorf 17.02.1999 4 K 4498/95 Erb 4 K 4499/95 Erb
Erbschaftsteuer; | Kaufrechtsvermächtnis über ein Grundstück
Mit Urt. v. - 4 K 4498/95 Erb und 4 K 4499/95 Erb hat das FG Düsseldorf entschieden, daß ein Kaufrechtsvermächtnis über ein Grundstück des Erblassers für die Festsetzung der ErbSt nicht mit dem Einheitswert, sondern mit dem gemeinen Wert des Grundstücks zu bewerten ist.