IAS 1 82A

Struktur und Inhalt

Darstellung von Gewinn oder Verlust und sonstigem Ergebnis

Informationen, die im Teil „Gewinn oder Verlust“ oder in der gesonderten Gewinn- und Verlustrechnung auszuweisen sind

Informationen, die im Teil „sonstiges Ergebnis“ auszuweisen sind

82A

Im Teil „sonstiges Ergebnis“ sind für die Beträge der Periode nachfolgende Posten auszuweisen:

(a)

Posten des sonstigen Ergebnisses (mit Ausnahme der Beträge nach Paragraph b), nach Art des Betrags eingestuft und getrennt nach den Posten, die gemäß anderen IFRS

(i)

nicht zu einem späteren Zeitpunkt erfolgswirksam umgegliedert werden, und

(ii)

zu einem späteren Zeitpunkt erfolgswirksam umgegliedert werden, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

(b)

Anteil von assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, am sonstigen Ergebnis, getrennt nach den Posten, die gemäß anderen IFRS

(i)

nicht zu einem späteren Zeitpunkt erfolgswirksam umgegliedert werden, und

(ii)

zu einem späteren Zeitpunkt erfolgswirksam umgegliedert werden, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
YAAAJ-49341