IAS 1 40B

Abschluss

Allgemeine Merkmale

Vergleichsinformationen

Änderung der Rechnungslegungsmethode, rückwirkende Berichtigung oder Umgliederung

40B

In den in Paragraph 40A genannten Fällen hat ein Unternehmen drei Bilanzen zu folgenden Terminen vorzulegen:

(a)

zum Ende der aktuellen Periode,

(b)

zum Ende der vorangegangenen Periode und

(c)

zu Beginn der vorangegangenen Periode.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
YAAAJ-49341