IAS 36 129

Angaben

129

Ein Unternehmen, das gemäß IFRS 8 Segmentinformationen darstellt, hat für jedes berichtspflichtige Segment folgende Angaben zu machen:

(a)

die Höhe der Wertminderungsaufwendungen, die während der Periode erfolgswirksam und im sonstigen Ergebnis erfasst wurden,

(b)

die Höhe der Wertaufholungen, die während der Periode erfolgswirksam und im sonstigen Ergebnis erfasst wurden.

Fundstelle(n):
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AAAAD-01161