IAS 18 36

Angaben

36

Ein Unternehmen gibt alle Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen gemäß IAS 37 Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen an. Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen können beispielsweise aufgrund von Gewährleistungskosten, Klagen, Vertragsstrafen oder möglichen Verlusten entstehen.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
VAAAD-19315