BFH - I R 45/96 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 49 Abs 1 Nr 8, EStG § 49 Abs 1 Nr 2f, EStG § 25 Abs 3, KStG § 8 Abs 2 J: 1977
Rechtsfrage
Muß eine Aktiengesellschaft mit Sitz in der Schweiz, die weder Betriebsstätte noch ständigen Vertreter im Inland hat, eine Körperschaftsteuererklärung abgeben, weil sie nach Auffassung der Finanzverwaltung im Inland durch Grundstücksgeschäfte einen Spekulationsgewinn im Sinne von § 49 Abs. 1 Nr. 8 EStG verwirklicht hat (Anwendung der eingeschränkten isolierenden Betrachtungsweise) oder liegt ein gewerblicher Grundstückshandel vor?
Beschränkte Steuerpflicht; Gewerblicher Grundstückshandel; Isolierende Betrachtungsweise; Körperschaftsteuer; Schweiz; Spekulationsgewinn; Steuererklärung
Fundstelle(n):
IAAAC-21884