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NWB direkt Nr. 42 vom Seite 06

Kein Verlust der Förderung wegen Unterschriftsfehler

Unterschrift des Vertreters ist ausreichend

Julia Hermann

Der Antrag einer GmbH auf Investitionszulage ist vom Geschäftsführer als gesetzlicher Vertreter der GmbH eigenhändig zu unterzeichnen. Ist der Geschäftsführer wegen Erkrankung bzw. Genesungsurlaub gehindert, kann er nach einer Entscheidung des wirksam eine Angestellte der GmbH als Bevollmächtigte beauftragen, den Antrag im eigenen Namen zu unterzeichnen. Eine Vollmacht ist in diesem Falle dem Investitionszulagenantrag nicht beizufügen.

Bescheid über Investitionszulage unter Vorbehalt der Nachprüfung

Die Klägerin, eine GmbH, beantragte im Februar 1995 Investitionszulage in Höhe von 188 710 DM für das Jahr 1994. Der Antrag wurde von der zum damaligen Zeitpunkt als Leiterin des Rechnungswesens beschäftigten Mitarbeiterin unterschrieben, da der Geschäftsführer zu jenem Zeitpunkt aufgrund von Krankheit bzw. Genesungsurlaub abwesend war. Das Finanzamt setzte mit einem unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehenden Bescheid Investitionszulage fest. Im September 1995 beantragte die Klägerin nach Berichtigung der Bemessungsgrundlage weitere Investitionszulage in Höhe von insgesamt 36 000 DM. Das Finanzamt gab dem – ...

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