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FG München 26.07.2006 9 K 1807/06, NWB direkt 41/2006 S. 2

Nichtberücksichtigung des Versorgungsfreibetrags

Ein Steuerbescheid, in dem der Versorgungsfreibetrag nach § 19 Abs. 2 EStG nicht berücksichtigt wurde, weil der Steuerpflichtige in der Steuererklärung nicht angegeben hatte, dass es sich um Versorgungsbezüge handelt, ist nicht nach § 129 AO änderbar. Auch die Tatsache, dass der Versorgungsfreibetrag von Amts wegen zu gewähren ist, ändert nichts am groben Verschulden der Kläger am erst nachträglichen Bekanntwerden der Tatsache, dass in den vom Kläger bezogenen Einkünften Versorgungsbezüge i. S. von § 19 Abs. 2 EStG enthalten sind. Es ist nicht ungewöhnlich, dass ein Steuerpflichtiger, der Renteneinkünfte bezieht, daneben noch aus einem aktiven Dienstverhältnis Einkünfte bezieht, so dass das Finanzamt nicht verpflichtet war, der Frage nachzugehen, ob es sich bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit des Klägers ganz oder t...

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