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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 9 K 4629/05 F

Gesetze: EStG § 22, EStG § 23 Abs. 1, EStG § 52

Anschaffungsfiktion des § 23 Abs. 1 Satz 2 EStG gilt nicht für Entnahmen vor dem

Leitsatz

Die Fiktion des § 23 Abs. 1 Satz 2 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002, aufgrund derer als Anschaffung auch die Überführung eines Wirtschaftsguts in das Privatvermögen des Steuerpflichtigen durch Entnahme oder Betriebsaufgabe gilt, findet auf Entnahmen vor dem keine Anwendung. Dies folgt sowohl aus der gesetzlichen Übergangsregelung als auch aus dem verfassungsrechtlichen Rückwirkungsverbot.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
AAAAC-16438

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 09.05.2006 - 9 K 4629/05 F

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